LEGAL

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Terms and Conditions

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der GAROMA GmbH, Pfinztal, HRB 737032 („AGB“)

 

Stand 01. Mai 2024

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Die GAROMA GmbH (im Folgenden „GAROMA“) schließt Verträge über die Nutzung des von der GAROMA entwickelten Tools (siehe § 2) ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn GAROMA Leistungen erbringt, ohne diesen zu widersprechen.

(3) Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten auch für alle zukünftigen Verträge über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen zwischen GAROMA und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich hierauf hingewiesen wird.a

(4) Einseitige Änderungen dieser AGB mit Wirkung auf bestehende Verträge dürfen nur insoweit erfolgen, als hierdurch das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zu Lasten des Kunden geändert wird. Über Änderungen dieser AGB während eines laufenden Vertragsverhältnisses wird GAROMA den Kunden per E-Mail oder innerhalb der GAROMA Tools vorab informieren. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. GAROMA wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung auch auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB, ist GAROMA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

 

§ 2 Leistungsgegenstände

(1) GAROMA bietet dem Kunden für dessen eigene Geschäftszwecke Tools zur Identifizierung von gastronomischen Leads auf Basis der Datensätze von GAROMA und verschiedenen Filterkriterien wie Stadt, PLZ, Kategorie, oder des Speisen- und Getränkeangebots  an. Der Zugriff des Kunden auf die Datenbank erfolgt dabei entweder online per Web-Browser, oder über von GAROMA zu zu diesem Zweck bereitgestellte Online-Schnittstellen.

(2) Die Eigenschaften und Funktionen des Tools und seiner Schnittstellen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website von GAROMA. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung des Quellcodes der Software.

 

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten an der Datenbank und der Software

(1) Die von GAROMA zur Verfügung gestellte Datenbank ist urheberrechtlich zugunsten von GAROMA geschützt. GAROMA räumt dem Kunden mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Tools das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränkte Recht ein, die Datenbank (samt der in der Datenbank enthaltenen Inhalte) ausschließlich zu eigenen Recherche- und Informationszwecken sowie zu Auswertungen im normalen Geschäftsgang im lizenzierten Funktionsumfang sowie durch die lizenzierte Anzahl von Usern zu nutzen. Die Datenbankinhalte dürfen dabei vom Kunden nur für eigene Geschäftszwecke verwendet werden. Weitergehende Rechte des Kunden zur Auswertung und Nutzung der Datenbank sind abhängig von der Art des vom Kunden gebuchten Abonnements.

(2) Mit Abschluss eines entsprechenden Abonnementvertrages erhält der Kunde zusätzlich zu den in Absatz (1) beschriebenen Rechten das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Abonnements beschränkte Recht, bestimmte, von GAROMA dafür vorgesehene Daten und Inhalte aus der GAROMA-Datenbank mittels der hierfür zur Verfügung gestellten technischen Mittel (z.B. Schnittstellen) abzurufen und wie im Anhang zu diesen AGB näher beschrieben zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke zu nutzen.

(3) Soweit das Nutzungsrecht des Kunden den Zugriff durch mehrere User gestattet, bezieht sich die Anzahl der User auf die Datenbank über den Web-Browser auf die namentlich angelegten Mitarbeiter mit aktiven Zugängen (named user).

(4) Die Nutzung der Datenbank darf ausschließlich über die von GAROMA zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Software und Schnittstellen oder über die GAROMA Plattform erfolgen. Automatisierte Zugriffe auf die Datenbank, z.B. durch Skripte oder Web Spider, sind untersagt, auch wenn hierdurch nur der Zugriff durch einen einzelnen Nutzer simuliert wird. Für automatisierte Zugriffe sind ausschließlich die von GAROMA dafür bereitgestellten Online-Schnittstellen zu verwenden.

(5) Im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsbedingungen ist GAROMA berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen vorübergehend zu sperren. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich GAROMA vor.

 

§ 4 Vertragslaufzeit; Kündigung und Sperrung

(1) Der Abonnementvertrag berechtigt während seiner Laufzeit zur Nutzung der Plattform in dem für das jeweilige Abonnement vertraglich festgelegten Funktionsumfang. Der Abschluss eines Abonnementvertrages liegt im freien Ermessen des Kunden.

(2) Die Laufzeit der Abonnementverträge beginnt jeweils mit der Bestätigung des Vertragsschlusses durch GAROMA und beträgt ein Jahr („Vertragsperiode“). Die Laufzeit eines Abonnementvertrages verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit einer Frist von 2 Monaten kündigt. Bucht der Kunde während der Laufzeit eines Abonnements ein weiteres Abonnement hinzu (Upgrade), gilt für dieses, sofern nicht eine neue Vertragsperiode vereinbart wird, ebenfalls die ursprünglich vereinbarte Vertragsperiode und die automatische Verlängerung, sollte das Abonnement nicht fristgerecht gekündigt werden.

(3) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund kann für GAROMA insbesondere dann vorliegen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, gegen sonstige wesentliche vertragliche Pflichten verstößt oder wenn der Kunde wiederholt seine Pflichten bei der Erfüllung von über die Plattform geschlossenen Verträgen gegenüber anderen Nutzern verletzt. Statt einer fristlosen Kündigung kann GAROMA in solchen Fällen nach vorheriger Androhung den Zugang des Kunden zur GAROMA Plattform vorübergehend sperren. Die Zugangssperre entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Die Zugangssperre wird wieder aufgehoben, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist und der Kunde dies gegenüber GAROMA nachweist. Sonstige Ansprüche von GAROMA, insbesondere wegen Zahlungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.

(4) Endet das Vertragsverhältnis aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so behält GAROMA den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Endet das Vertragsverhältnis aus einem von GAROMA zu vertretenden wichtigen Grund, so wird GAROMA dem Kunden die bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig (für die Restlaufzeit der Vertragsperiode) zurückerstatten.

(5) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch auch das Nutzungsrecht des Kunden an der Datenbank.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde zahlt GAROMA bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages eine Vergütung gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und dem Kunden bei seiner Buchung angezeigten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung für Abonnementverträge wird dem Kunden von GAROMA jeweils im Voraus für die gesamte Vertragsperiode in Rechnung gestellt.

(3) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die übliche Banküberweisung, das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Bank- und sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Rechnungen werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich per E-Mail an den Kunden

versendet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

 

§ 6 Preisanpassungen

(1) GAROMA ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für laufende Abonnements angemessen anzupassen,

 

i. wenn und soweit sich einzelne, ihrer Kalkulation zugrunde liegende Faktoren aufgrund von Umständen ändern, die GAROMA nicht zu vertreten hat und die außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegen und

ii. sich dies nicht nur unerheblich auf die Kosten der Leistungserbringung für GAROMA aus-

wirkt,

iii. insbesondere wenn neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen zu erhöhten Kosten oder Aufwendungen bei GAROMA führen (z.B. für notwendige funktionale Erweiterungen der Plattform) oder GAROMA zur Leistungserbringung auf die Infrastruktur, Produkte oder Leistungen anderer Dienstleister zurückgreift und diese Vorleistungen GAROMA nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form und/ oder zu einem höheren Preis zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die GAROMA zu vertreten hat (z.B. höhere Rechenzentrumskosten).

 

Eine Erhöhung der Vergütung aufgrund solcher konkreten Kostensteigerungen erfolgt nur, wenn und soweit diese nicht durch Kostenreduzierungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

(2) GAROMA kann die vereinbarte Vergütung für laufende Abonnements darüber hinaus maximal einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft an die generelle Preisentwicklung am Markt (z.B. in Bezug auf die Höhe von Mitarbeitergehältern, Mieten, Energiekosten, etc.) anpassen. Zur Berechnung und zum Nachweis der Preisentwicklung kann sich GAROMA z.B. an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder an der Entwicklung des Index der durchschnittlichen Verdienste der im IT-Sektor beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland (oder einem ähnlichen anerkannten Lohnkostenindex) orientieren. Maßgeblich ist insoweit die Indexentwicklung seit der letzten Preisanpassung (bzw. seit Vertragsschluss, sofern es sich um die erste Preisanpassung handelt).

(3) GAROMA wird dem Kunden eine Anpassung der Vergütung mindestens 6 Wochen im Voraus ankündigen. Erfolgt eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 10% p.a., so ist der Kunde berechtigt, die betroffenen Verträge zum angekündigten Inkrafttreten der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Ankündigung der Preiserhöhung zu erklären. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung nur die ursprünglich vereinbarte Vergütung berechnet. GAROMA wird den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung auf sein Kündigungsrecht und die maßgeblichen Fristen hinweisen.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) GAROMA übernimmt keine Gewährleistung für die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, sowie die finanzielle oder sonstige Liefer- und Leistungsfähigkeit der über die GAROMA Plattform handelnden Kunden.

 

(2) Die Daten der GAROMA Datenbank  stammen aus allgemein zugänglichen Quellen oder basieren auf entsprechenden Angaben der Gastronomieunternehmen. Eine Überprüfung dieser Daten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist GAROMA nicht möglich und auch nicht Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, insbesondere ist eine derartige Prüfung nicht geschuldet. Bestehen für GAROMA Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestimmter Daten, werden diese von GAROMA geprüft und ggf. unverzüglich gelöscht bzw. korrigiert, ohne dass hierin eine vertragliche Verpflichtung besteht.

(3) Soweit GAROMA gegenüber einem Kunden Leistungen unentgeltlich erbringt, haftet sie für einen in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen leistet GAROMA Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

 

a. bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen;

b. in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch beschränkt für alle Einzelschadensfälle

eines Kalenderjahres zusammen auf (i) die Höhe der jährlichen Abonnementgebühren, oder (ii) EUR 50.000,-, je nachdem welcher Wert höher ist.

 

(4) Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren – soweit keine

vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt oder eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(5) Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet GAROMA nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus in elektronischer Form bereit-gehaltenen Beständen jederzeit mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(6) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, GAROMA von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Schäden und Kosten (inklusive der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung), gleich aus welchem Rechtsgrund, freizustellen, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z.B. Urheber- Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen, Nutzung unrichtiger, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Daten) beruhen.

 

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie darüber hinaus Dritten nicht zu offenbaren. Die Vertragspartner werden nur solchen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen oder gewähren, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis hierüber haben müssen.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder (iii) die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder (iv) die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten geschäftlichen Gegenstände, Datenträger, Software und Unterlagen ordnungsgemäß und geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter aufzubewahren und auf entsprechende Aufforderung jederzeit dem anderen Vertragspartner zurückzugeben.

(4) Den Vertragspartnern ist es untersagt, vertrauliche Informationen außerhalb des mit ihrer Überlassung konkret verbundenen Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte für sich verwerten oder nachahmen zu lassen. Die Erlangung von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Datenbankinhalten, die sich im rechtmäßigen Besitz des Kunden befinden und auf Geschäftsgeheimnissen von GAROMA oder ihrer Lieferanten beruhen, ist untersagt.

(5) Weitergehende Vereinbarungen über die Geheimhaltung von Informationen und deren Verwertung sowie gesetzliche Pflichten, etwa nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

 

§ 9 Datenschutz

(1) GAROMA gewährleistet die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten, die der Kunde bei seiner Registrierung oder bei der Nutzung der Plattform an GAROMA übermittelt, werden von GAROMA ausschließlich zum Zwecke der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses und zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Plattform verwendet. Im Einzelnen gelten die Datenschutzbestimmungen von GAROMA in der jeweils aktuellen Fassung, wie sie auf der Webseite von GAROMA abrufbar sind.

(2) Verschafft der Kunde GAROMA Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. seiner Mitarbeiter bzw. User), wird er sicherstellen, dass die für eine Übermittlung an und Verarbeitung durch GAROMA (und ggf. ihre Subunternehmer) einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

(3) Verarbeitet GAROMA personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Vertragspartner einen entsprechenden Vertrag über die Auftragsverarbeitung von Daten, der den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz von GAROMA bzw. der jeweilige Serverstandort.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl gültig. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

(3) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch E-Mail. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

(5) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

 

Pfinztal, Mai 2024

der GAROMA GmbH, Pfinztal, HRB 737032 („AGB“)

 

Stand 01. Mai 2024

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Die GAROMA GmbH (im Folgenden „GAROMA“) schließt Verträge über die Nutzung des von der GAROMA entwickelten Tools (siehe § 2) ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn GAROMA Leistungen erbringt, ohne diesen zu widersprechen.

(3) Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten auch für alle zukünftigen Verträge über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen zwischen GAROMA und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich hierauf hingewiesen wird.a

(4) Einseitige Änderungen dieser AGB mit Wirkung auf bestehende Verträge dürfen nur insoweit erfolgen, als hierdurch das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zu Lasten des Kunden geändert wird. Über Änderungen dieser AGB während eines laufenden Vertragsverhältnisses wird GAROMA den Kunden per E-Mail oder innerhalb der GAROMA Tools vorab informieren. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. GAROMA wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung auch auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB, ist GAROMA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

 

§ 2 Leistungsgegenstände

(1) GAROMA bietet dem Kunden für dessen eigene Geschäftszwecke Tools zur Identifizierung von gastronomischen Leads auf Basis der Datensätze von GAROMA und verschiedenen Filterkriterien wie Stadt, PLZ, Kategorie, oder des Speisen- und Getränkeangebots  an. Der Zugriff des Kunden auf die Datenbank erfolgt dabei entweder online per Web-Browser, oder über von GAROMA zu zu diesem Zweck bereitgestellte Online-Schnittstellen.

(2) Die Eigenschaften und Funktionen des Tools und seiner Schnittstellen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website von GAROMA. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung des Quellcodes der Software.

 

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten an der Datenbank und der Software

(1) Die von GAROMA zur Verfügung gestellte Datenbank ist urheberrechtlich zugunsten von GAROMA geschützt. GAROMA räumt dem Kunden mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Tools das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränkte Recht ein, die Datenbank (samt der in der Datenbank enthaltenen Inhalte) ausschließlich zu eigenen Recherche- und Informationszwecken sowie zu Auswertungen im normalen Geschäftsgang im lizenzierten Funktionsumfang sowie durch die lizenzierte Anzahl von Usern zu nutzen. Die Datenbankinhalte dürfen dabei vom Kunden nur für eigene Geschäftszwecke verwendet werden. Weitergehende Rechte des Kunden zur Auswertung und Nutzung der Datenbank sind abhängig von der Art des vom Kunden gebuchten Abonnements.

(2) Mit Abschluss eines entsprechenden Abonnementvertrages erhält der Kunde zusätzlich zu den in Absatz (1) beschriebenen Rechten das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Abonnements beschränkte Recht, bestimmte, von GAROMA dafür vorgesehene Daten und Inhalte aus der GAROMA-Datenbank mittels der hierfür zur Verfügung gestellten technischen Mittel (z.B. Schnittstellen) abzurufen und wie im Anhang zu diesen AGB näher beschrieben zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke zu nutzen.

(3) Soweit das Nutzungsrecht des Kunden den Zugriff durch mehrere User gestattet, bezieht sich die Anzahl der User auf die Datenbank über den Web-Browser auf die namentlich angelegten Mitarbeiter mit aktiven Zugängen (named user).

(4) Die Nutzung der Datenbank darf ausschließlich über die von GAROMA zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Software und Schnittstellen oder über die GAROMA Plattform erfolgen. Automatisierte Zugriffe auf die Datenbank, z.B. durch Skripte oder Web Spider, sind untersagt, auch wenn hierdurch nur der Zugriff durch einen einzelnen Nutzer simuliert wird. Für automatisierte Zugriffe sind ausschließlich die von GAROMA dafür bereitgestellten Online-Schnittstellen zu verwenden.

(5) Im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Nutzungsbedingungen ist GAROMA berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen vorübergehend zu sperren. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich GAROMA vor.

 

§ 4 Vertragslaufzeit; Kündigung und Sperrung

(1) Der Abonnementvertrag berechtigt während seiner Laufzeit zur Nutzung der Plattform in dem für das jeweilige Abonnement vertraglich festgelegten Funktionsumfang. Der Abschluss eines Abonnementvertrages liegt im freien Ermessen des Kunden.

(2) Die Laufzeit der Abonnementverträge beginnt jeweils mit der Bestätigung des Vertragsschlusses durch GAROMA und beträgt ein Jahr („Vertragsperiode“). Die Laufzeit eines Abonnementvertrages verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit einer Frist von 2 Monaten kündigt. Bucht der Kunde während der Laufzeit eines Abonnements ein weiteres Abonnement hinzu (Upgrade), gilt für dieses, sofern nicht eine neue Vertragsperiode vereinbart wird, ebenfalls die ursprünglich vereinbarte Vertragsperiode und die automatische Verlängerung, sollte das Abonnement nicht fristgerecht gekündigt werden.

(3) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund kann für GAROMA insbesondere dann vorliegen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, gegen sonstige wesentliche vertragliche Pflichten verstößt oder wenn der Kunde wiederholt seine Pflichten bei der Erfüllung von über die Plattform geschlossenen Verträgen gegenüber anderen Nutzern verletzt. Statt einer fristlosen Kündigung kann GAROMA in solchen Fällen nach vorheriger Androhung den Zugang des Kunden zur GAROMA Plattform vorübergehend sperren. Die Zugangssperre entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Die Zugangssperre wird wieder aufgehoben, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist und der Kunde dies gegenüber GAROMA nachweist. Sonstige Ansprüche von GAROMA, insbesondere wegen Zahlungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.

(4) Endet das Vertragsverhältnis aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so behält GAROMA den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Endet das Vertragsverhältnis aus einem von GAROMA zu vertretenden wichtigen Grund, so wird GAROMA dem Kunden die bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig (für die Restlaufzeit der Vertragsperiode) zurückerstatten.

(5) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch auch das Nutzungsrecht des Kunden an der Datenbank.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde zahlt GAROMA bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages eine Vergütung gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und dem Kunden bei seiner Buchung angezeigten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung für Abonnementverträge wird dem Kunden von GAROMA jeweils im Voraus für die gesamte Vertragsperiode in Rechnung gestellt.

(3) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die übliche Banküberweisung, das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Bank- und sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Rechnungen werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich per E-Mail an den Kunden

versendet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

 

§ 6 Preisanpassungen

(1) GAROMA ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für laufende Abonnements angemessen anzupassen,

 

i. wenn und soweit sich einzelne, ihrer Kalkulation zugrunde liegende Faktoren aufgrund von Umständen ändern, die GAROMA nicht zu vertreten hat und die außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegen und

ii. sich dies nicht nur unerheblich auf die Kosten der Leistungserbringung für GAROMA aus-

wirkt,

iii. insbesondere wenn neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen zu erhöhten Kosten oder Aufwendungen bei GAROMA führen (z.B. für notwendige funktionale Erweiterungen der Plattform) oder GAROMA zur Leistungserbringung auf die Infrastruktur, Produkte oder Leistungen anderer Dienstleister zurückgreift und diese Vorleistungen GAROMA nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form und/ oder zu einem höheren Preis zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die GAROMA zu vertreten hat (z.B. höhere Rechenzentrumskosten).

 

Eine Erhöhung der Vergütung aufgrund solcher konkreten Kostensteigerungen erfolgt nur, wenn und soweit diese nicht durch Kostenreduzierungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

(2) GAROMA kann die vereinbarte Vergütung für laufende Abonnements darüber hinaus maximal einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft an die generelle Preisentwicklung am Markt (z.B. in Bezug auf die Höhe von Mitarbeitergehältern, Mieten, Energiekosten, etc.) anpassen. Zur Berechnung und zum Nachweis der Preisentwicklung kann sich GAROMA z.B. an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder an der Entwicklung des Index der durchschnittlichen Verdienste der im IT-Sektor beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland (oder einem ähnlichen anerkannten Lohnkostenindex) orientieren. Maßgeblich ist insoweit die Indexentwicklung seit der letzten Preisanpassung (bzw. seit Vertragsschluss, sofern es sich um die erste Preisanpassung handelt).

(3) GAROMA wird dem Kunden eine Anpassung der Vergütung mindestens 6 Wochen im Voraus ankündigen. Erfolgt eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 10% p.a., so ist der Kunde berechtigt, die betroffenen Verträge zum angekündigten Inkrafttreten der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Ankündigung der Preiserhöhung zu erklären. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung nur die ursprünglich vereinbarte Vergütung berechnet. GAROMA wird den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung auf sein Kündigungsrecht und die maßgeblichen Fristen hinweisen.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) GAROMA übernimmt keine Gewährleistung für die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, sowie die finanzielle oder sonstige Liefer- und Leistungsfähigkeit der über die GAROMA Plattform handelnden Kunden.

 

(2) Die Daten der GAROMA Datenbank  stammen aus allgemein zugänglichen Quellen oder basieren auf entsprechenden Angaben der Gastronomieunternehmen. Eine Überprüfung dieser Daten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist GAROMA nicht möglich und auch nicht Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, insbesondere ist eine derartige Prüfung nicht geschuldet. Bestehen für GAROMA Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestimmter Daten, werden diese von GAROMA geprüft und ggf. unverzüglich gelöscht bzw. korrigiert, ohne dass hierin eine vertragliche Verpflichtung besteht.

(3) Soweit GAROMA gegenüber einem Kunden Leistungen unentgeltlich erbringt, haftet sie für einen in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen leistet GAROMA Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

 

a. bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen;

b. in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, dabei jedoch beschränkt für alle Einzelschadensfälle

eines Kalenderjahres zusammen auf (i) die Höhe der jährlichen Abonnementgebühren, oder (ii) EUR 50.000,-, je nachdem welcher Wert höher ist.

 

(4) Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren – soweit keine

vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt oder eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(5) Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet GAROMA nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus in elektronischer Form bereit-gehaltenen Beständen jederzeit mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

(6) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, GAROMA von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Schäden und Kosten (inklusive der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung), gleich aus welchem Rechtsgrund, freizustellen, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z.B. Urheber- Wettbewerbs- und Markenrechtsverletzungen, Nutzung unrichtiger, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Daten) beruhen.

 

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie darüber hinaus Dritten nicht zu offenbaren. Die Vertragspartner werden nur solchen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen oder gewähren, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis hierüber haben müssen.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder (iii) die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder (iv) die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten geschäftlichen Gegenstände, Datenträger, Software und Unterlagen ordnungsgemäß und geschützt vor dem Zugriff unbefugter Dritter aufzubewahren und auf entsprechende Aufforderung jederzeit dem anderen Vertragspartner zurückzugeben.

(4) Den Vertragspartnern ist es untersagt, vertrauliche Informationen außerhalb des mit ihrer Überlassung konkret verbundenen Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte für sich verwerten oder nachahmen zu lassen. Die Erlangung von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Datenbankinhalten, die sich im rechtmäßigen Besitz des Kunden befinden und auf Geschäftsgeheimnissen von GAROMA oder ihrer Lieferanten beruhen, ist untersagt.

(5) Weitergehende Vereinbarungen über die Geheimhaltung von Informationen und deren Verwertung sowie gesetzliche Pflichten, etwa nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

 

§ 9 Datenschutz

(1) GAROMA gewährleistet die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten, die der Kunde bei seiner Registrierung oder bei der Nutzung der Plattform an GAROMA übermittelt, werden von GAROMA ausschließlich zum Zwecke der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Vertragsverhältnisses und zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Plattform verwendet. Im Einzelnen gelten die Datenschutzbestimmungen von GAROMA in der jeweils aktuellen Fassung, wie sie auf der Webseite von GAROMA abrufbar sind.

(2) Verschafft der Kunde GAROMA Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. seiner Mitarbeiter bzw. User), wird er sicherstellen, dass die für eine Übermittlung an und Verarbeitung durch GAROMA (und ggf. ihre Subunternehmer) einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

(3) Verarbeitet GAROMA personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Vertragspartner einen entsprechenden Vertrag über die Auftragsverarbeitung von Daten, der den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz von GAROMA bzw. der jeweilige Serverstandort.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl gültig. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

(3) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch E-Mail. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

(5) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

 

Pfinztal, Mai 2024

Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 24.08.2020-321205732) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.

Automatische Datenspeicherung

Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite. Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie 1. die Adresse (URL) der aufgerufenen Webseite 2. Browser und Browserversion 3. das verwendete Betriebssystem 4. die Adresse (URL) der zuvor besuchten Seite (Referrer URL) 5. den Hostname und die IP-Adresse des Geräts von welchem aus zugegriffen wird 6. Datum und Uhrzeit in Dateien (Webserver-Logfiles). In der Regel werden Webserver-Logfiles zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden

Cookies

Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern. Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.

Was genau sind Cookies?

Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies. Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden. Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen Ihre gewohnte Standardeinstellung. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert. Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen. So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen: 1. Name: _ga 2. Ablaufzeit: 2 Jahre 3. Verwendung: Unterscheidung der Webseitenbesucher 4. Beispielhafter Wert: GA1.2.1326744211.152321205732 Ein Browser sollte folgende Mindestgrößen unterstützen: 1. Ein Cookie soll mindestens 4096 Bytes enthalten können 2. Pro Domain sollen mindestens 50 Cookies gespeichert werden können 3. Insgesamt sollen mindestens 3000 Cookies gespeichert werden können

Welche Arten von Cookies gibt es?

Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in der folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen. Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:

Unbedingt notwendige Cookies

Diese Cookies sind nötig, um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen. Zum Beispiel braucht es diese Cookies, wenn ein User ein Produkt in den Warenkorb legt, dann auf anderen Seiten weitersurft und später erst zur Kasse geht. Durch diese Cookies wird der Warenkorb nicht gelöscht, selbst wenn der User sein Browserfenster schließt.

Funktionelle Cookies

Diese Cookies sammeln Infos über das Userverhalten und ob der User etwaige Fehlermeldungen bekommt. Zudem werden mithilfe dieser Cookies auch die Ladezeit und das Verhalten der Website bei verschiedenen Browsern gemessen.

Zielorientierte Cookies

Diese Cookies sorgen für eine bessere Nutzerfreundlichkeit. Beispielsweise werden eingegebene Standorte, Schriftgrößen oder Formulardaten gespeichert.

Werbe-Cookies

Diese Cookies werden auch Targeting-Cookies genannt. Sie dienen dazu dem User individuell angepasste Werbung zu liefern. Das kann sehr praktisch, aber auch sehr nervig sein. Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.

Wie kann ich Cookies löschen?

Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Website die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, nur teilweise zuzulassen oder zu deaktivieren. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen. Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden: Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten ist es Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort “Chrome” gegen den Namen Ihres Browsers, z.B. Edge, Firefox, Safari aus.

Wie sieht es mit Datenschutz aus?

Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Deutschland wurden die Cookie-Richtlinien nicht als nationales Recht umgesetzt. Stattdessen erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend in § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG). Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und technischen Dokumentationen nicht scheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens “HTTP State Management Mechanism”.

Speicherung persönlicher Daten

Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden. Wenn Sie uns persönliche Daten per E-Mail schicken – somit abseits dieser Webseite – können wir keine sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten garantieren. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail zu übermitteln. Die Rechtsgrundlage besteht nach Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) darin, dass Sie uns die Einwilligung zur Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten geben. Sie können diesen Einwilligung jederzeit widerrufen – eine formlose E-Mail reicht aus, Sie finden unsere Kontaktdaten im Impressum.

Rechte laut Datenschutzgrundverordnung

Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO grundsätzlich die folgende Rechte zu: 1. Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) 2. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO) 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) 4. Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO) 5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) 6. Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO) 7. Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO) Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.

Auswertung des Besucherverhaltens

In der folgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, ob und wie wir Daten Ihres Besuchs dieser Website auswerten. Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in der Regel anonym und wir können von Ihrem Verhalten auf dieser Website nicht auf Ihre Person schließen. Mehr über Möglichkeiten dieser Auswertung der Besuchsdaten zu widersprechen erfahren Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

TLS-Verschlüsselung mit HTTPS

Wir verwenden https um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen (Datenschutz durch Technikgestaltung Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen. Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schloßsymbol links oben im Browser und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.